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Hausordnung

Hausordnung

 

Grundsätze

Die Würde des Menschen ist unantastbar, dazu gehören ein höflicher Umgangston, ein gewaltfreies Miteinander und Toleranz gegenüber anderen.

Jede(r) trägt Mitverantwortung für das Gelingen von Schule und Unterricht. Wer  mitentscheiden will, muss Verantwortung übernehmen.

Die Hausordnung gilt für den Aufenthalt im Schulgebäude, an allen Praxislernorten und bei allen schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes.

 

Rechte

Jede(r) hat das Recht

1.   auf pünktlichen Unterrichtsbeginn und –schluss.

2.   auf angstfreies Leben und Lernen in der Schule, in der Klasse und in seinem Kurs.

3.   auf einen geordneten Unterricht und die pünktliche Rückgabe von Klassenarbeiten.

4.   auf Anhörung und Mitwirkung in den schulischen Gremien

5.   auf den Aufenthalt in schulischen Bereichen entsprechend der getroffenen Ganztagsregelungen.

 

Pflichten

Jede(r) hat die Pflicht,

1.  die Grundsätze dieser Hausordnung einzuhalten.

2.  für eine schöpferische Arbeitsatmosphäre mit zu sorgen.

3.  regelmäßig seine Aufgaben anzufertigen und die erforderlichen Arbeitsmittel mit zu bringen.

4.  sich auf Unterrichtsgängen diszipliniert und verkehrsgerecht zu verhalten.

5.  den Anweisungen der Lehrkräfte, des schulischen Personals und der Betreuer Folge zu leisten.

6.  für die Sauberkeit an allen Lernorten Mitverantwortung zu tragen.

7.  sich in der Regel in den kleinen Pausen im Unterrichtsraum aufzuhalten.

8.  keine mutwilligen Beschädigungen des Gebäudes, der Einrichtungsgegenstände und der Lehr- und Lernmittel zuzulassen.

9.  Unfälle, Feuer und Schäden an Gebäude und Einrichtungen einem Lehrer oder Betreuer bzw. im Sekretariat zu melden.

10.   auf sein Eigentum zu achten, Wertsachen nicht mit in die Schule zu bringen und Fundsachen im Sekretariat abzugeben

11.   das Alkohol-, Rauch- und Drogenverbot einzuhalten.

12.   keine Waffen, waffenähnlichen oder andere gefährdenden Gegenstände mit in die Schule zu bringen.

 

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung werden angemessene Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.