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Krankmeldung

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

 

wenn Ihr Kind aufgrund einer Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen kann, bitten wir Sie, dies rechtzeitig bis 7:30 Uhr am ersten Fehltag bei uns zu melden.

Sie können dafür das Formular verwenden oder sich telefonisch im Sekretariat melden.

 

Bitte beachten Sie:

Die Krankmeldung über das Formular ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung. Diese muss direkt nach der Fehlzeit bei der Klassenleitung abgegeben werden.

 

 

Regelungen für Krankmeldungen

 

Die Entschuldigung gilt für den angegebenen Tag oder die angegebenen Tage. 

Sollte die Erkrankung länger als fünf Unterrichtstage andauern und dies bei der ersten Krankmeldung nicht mitgeteilt worden sein, ist die Schule über das weitere Fehlen zu informieren. 

Bei einer Verlängerung der Krankheitsdauer ist daher eine erneute Mitteilung erforderlich. Das Kontaktformular zur Krankmeldung darf nur von den Personensorgeberechtigten oder einer bevollmächtigten Person ausgefüllt werden. 

 

Sobald der Schüler oder die Schülerin wieder am Unterricht teilnimmt, muss der Klassenleitung ohne Aufforderung eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten über die Dauer der Erkrankung vorgelegt werden.

 

Abmeldung aus dem laufenden Unterricht

 

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin während des Schultages erkrankt, muss er oder sie sich zunächst beim Fachlehrer oder der Fachlehrerin abmelden. Anschließend ist eine Abmeldung im Sekretariat notwendig. Sobald eine erziehungsberechtigte Person informiert wurde und ihre Zustimmung zur Abmeldung vorliegt, kann der oder die Erkrankte nach Hause gehen.

 

Abmeldung bei Facharzttermin

 

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin während der regulären Unterrichtszeit einen Facharzttermin wahrnehmen muss, sind folgende Schritte zu beachten: Bitte stellen Sie sicher, dass die Entschuldigung für den Facharzttermin vor dem betreffenden Unterrichtstag oder der betreffenden Stunde dem Klassenleiter oder der Klassenleiterin sowie dem Fachlehrer oder der Fachlehrerin vorgelegt wird.

Nach dem Facharztbesuch muss umgehend eine Bestätigung des Facharztes vorgelegt werden, die den Termin nachweist.

 

Nacharbeit verpasster Unterrichtsinhalte

 

Bei Abwesenheit vom Unterricht ist es die Verantwortung des Schülers oder der Schülerin, den verpassten Lernstoff und die Unterrichtsinhalte eigenständig zu beschaffen und nachzuholen. Dieses Nachholen sollte zeitnah geschehen, idealerweise bereits in der nächsten Unterrichtsstunde nach der Rückkehr – spätestens jedoch in der übernächsten Stunde. So bleibt der Lernfortschritt kontinuierlich und es entstehen keine größeren Lücken.

Auch verpasste Leistungsnachweise wie Tests, Vorträge und Klassenarbeiten müssen nachgeholt werden. 

Der Fachlehrer oder die Fachlehrerin muss dies nicht erneut ankündigen: Das Nachholen kann in der nächsten Unterrichtsstunde erfolgen, sobald der Schüler oder die Schülerin wieder anwesend ist oder es wird ein gesonderter Termin vereinbart. 

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

 
 
 
 
 
 
 
 
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